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Man weiß nie, wer und wann

Mit einem Schlag kann sich alles ändern und man ist nicht mehr in der Lage, seine Interessen selbst vertreten. Jemand anders wird für Sie entscheiden.
Für jeden Erwachsenen ist daher ratsam eine Patientenverfügung zu hinterlegen. Sie beinhaltet alle Informationen, die ärztliche Maßnahmen im Fall einer ernsten Krankheit oder eines schweren Unfalls betreffen. Sie stellt sicher, dass die eigenen Vorstellungen hinsichtlich der ärztlichen Versorgung berücksichtigt werden.
Jeder Erwachsene sollte darüber hinaus festlegen, wer seine Interessen im Notfall vertritt. In der sogenannten Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht wird die Person benannt, die im Notfall für den Erkrankten zu entscheiden hat.

Die gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Sie regelt zunächst einmal die Ansprüche der nächsten Familienmitglieder.
Diese Verteilung gliedert sich nach folgender Hierarchie:
Erben erster Ordnung: Ehepartner, Kinder, Enkel und Urenkel
Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen
Wer für die Verteilung seiner Güter mit der gesetzlichen Erbfolge nicht zufrieden ist, dem ist durch das Aufsetzen eines eigenen Testaments geholfen. Wir empfehlen für rechtsgültige Informationen zum Thema Erbrecht einen Notar oder Anwalt aufzusuchen.

Eindeutig und ohne Streit

Ein Testament schreiben darf jeder, der volljährig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Es muss vom ersten bis zum letzten Zeichen eigenhändig, handschriftlich und lesbar verfasst sein , mit der Orts- und Datumsangabe sowie mit einer eindeutigen Überschrift versehen und am Ende mit ihrem vollen Namen unterschrieben, damit ist Ihr Testament gültig.
Für die rechtlich einwandfreie Erstellung eines Testamentes ist es ratsam, einen Notar einzuschalten. Insbesondere, wenn Ihre Vermögensverhältnisse komplexer sind oder Sie gar unternehmerisch tätig sind. Wird ein Notar beauftragt, so ist es ausreichend, die gewünschte Erbverteilung mündlich zu übermitteln. Der Notar bringt alles handschriftlich nieder und legt es anschließend zur Unterschrift vor.
Die Änderung oder das Widerrufen eines Testamentes ist jederzeit möglich. Empfehlenswert ist, den Angehörigen sowohl Existenz als auch Aufbewahrungsort des Dokuments anzugeben. Eine sehr praxisnahe Lösung ist die gemeinsame Aufbewahrung von Vorsorgeverfügungen und Testament zusammen.

Leben retten

Indem die eigenen Organe im Falle des Todes weitergegeben werden, kann man anderen Menschen zur Gesundung und zum Weiterleben verhelfen.
Das Thema ist in unserer Gesellschaft angekommen, doch es ist immer eine sehr persönliche Entscheidung. Daher ist es wichtig, den Hinterbliebenen den eigenen Standpunkt zu diesem Thema klar zu dokumentieren. Den Angehörigen wird im Fall der Fälle eine schwierige Entscheidung abgenommen und Ihr Wille wird berücksichtigt. In einem Organspendeausweis wird der eigene Wille für eine Organ- und Gewebespende verbindlich festgehalten.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Trost spenden,
Hoffnung geben

Es ist oft ohnehin schwer genug, die eigenen Gefühle in Worte zu fassen. Doch wenn es sich um einen besonders tragischen Trauerfall handelt, dann spürt man die eigene Wortlosigkeit noch mehr.
Gerne möchte man den Hinterbliebenen sagen, wie leid es einem tut, wie schmerzlich man diesen Schicksalsschlag selbst empfindet. Doch die eigenen Worte wirken bedeutungslos und wenig tröstlich.
Wir haben eine Auswahl an Formulierungen zusammengestellt, die helfen, ein Kondolenzschreiben aufzusetzen. Sie erleichtern auch den Einstieg in eigene Texte. Schreiben Sie ein paar persönliche Zeilen oder fügen Sie ein Trauerzitat hinzu.
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